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Gesetz für faire Verbraucherverträge

Seit dem 1.3.2022 sind strengere Regelungen für stillschweigende Vertragsverlängerungen in Kraft. Für Verträge, die ab diesem Datum geschlossen wurden, ist eine Allgemeine Geschäftsbedingung, wonach sich ein Verbrauchervertrag stillschweigend verlängert, nur dann wirksam, wenn dem Verbraucher das Recht eingeräumt wird, das verlängerte Vertragsverhältnis nach Ablauf der anfänglichen Vertragslaufzeit jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat zu kündigen. Ferner darf auch für die Kündigung zum Ablauf der zunächst vorgesehenen Vertragsdauer nur eine Kündigungsfrist von höchstens einem Monat vorgesehen werden.

Bitte beachten Sie: Für Verträge, die vor dem 1.3.2022 abgeschlossen wurden, gilt weiterhin die alte Regelung, dass stillschweigende Vertragsverlängerungen bis zu einem Jahr und Kündigungsfristen von bis zu 3 Monaten Dauer möglich sind.

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.

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